Wie hell darf die Gartenbeleuchtung sein?

Von Dominik Hochwarth

Wer einen schönen Garten besitzt, möchte natürlich möglichst viel von ihm haben – hier ein beleuchteter Baum, dort eine in Licht getauchte Fassade. Dazu noch Leuchten auf der Terrasse oder entlang von Gartenwegen. Doch wie lange darf das Licht im Garten brennen und wie hell darf die Gartenbeleuchtung sein? Wir sind den Fragen nachgegangen und verraten Ihnen, wie Sie einem Streit mit dem Nachbarn aus dem Weg gehen.

Kugelleuchten im Garten

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

Warum gibt es Einschränkungen?

Licht gilt – wie auch Lärm oder Schmutz –  als eine Umweltbelastung. Insbesondere die Beleuchtung in den Abend- und Nachtstunden ist häufig eine Belastung für Mensch und Tier. Das gilt für Straßenlaternen oder Leuchtreklame, aber auch für die Gartenbeleuchtung. Streitereien über das wann und wie landen nicht selten vor Gericht.

Nun möge man glauben, dass jeder auf seinem Grundstück machen kann, was er will. Das ist richtig, aber wie bereits geschrieben – Licht kann auf andere belastend wirken.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Sie wollen im Sommer bei offenem Fenster schlafen, das klappt aber nicht, weil es viel zu hell ist von der Gartenbeleuchtung des Nachbarn. Oder andersrum.

Beide Seiten tun daher gut daran, die Lichtemissionen in ihrem Garten möglichst erträglich zu gestalten. Nicht auf Null herunterfahren, aber zumindest so zu drosseln, dass es den anderen nicht stört. Dabei geht es um Dinge wie Blenden, Helligkeit und Dauer der Beleuchtung.

Emission und Immission – Ursache und Wirkung

Wo wir gerade den Begriff Emission verwendet haben: Sie bezeichnet in diesem Zusammenhang den Ursprung des Lichts. Also zum Beispiel Ihre Terrasse, Ihren Hauseingang oder Ihren beleuchteten Gartenteich.

Dort, wo das Licht letztlich stört, ist dann der Ort der Lichtimmission. Das kann das Schlafzimmer oder Wohnzimmer des Nachbarn sein oder auch dessen Balkon oder Terrasse. Die Küche oder ein Arbeitszimmer eher nicht, denn dort wird vor Gericht meist ausgegangen, dass ein von draußen durchs Fenster scheinendes Licht nicht stört. Außer es blendet stark oder ist sehr, sehr hell.

Warum wir das mit den Immissionen und Emissionen hier so ausführlich erklären? Ganz einfach. Ihre Gartenbeleuchtung darf so hell sein, wie Sie es mögen. Wichtig ist nur, in welcher Lichtstärke sie beim Nachbarn ankommt. Hier gibt es einige Tricks, wie Sie das Licht auf Ihrem Grundstück halten.

Hier einige Beispiel, wie Gartenbeleuchtung den Nachbarn viel oder wenig stört:

Gartenbeleuchtung was ist erlaubt

Was ist erlaubt, was nicht?

Grundsätzlich sind Lichtimmissionen bis zu einem gewissen Grad zu dulden. Ihr Nachbar darf Ihnen nicht gänzlich untersagen, Licht im Garten oder auf der Terrasse anzuhaben. Sie dürfen zum Beispiel Ihren Gartenteich beleuchten, selbst wenn der Lichtschein auch das Nachbargrundstück erreicht. Das Gesetz spricht hierbei von „nicht abwehrfähig“.

Anders sieht es aus, wenn Sie Haus des Nachbarn gezielt anstrahlen. Das ist ohne dessen Erlaubnis nicht erlaubt. Schwierig wird es auch, wenn Sie an Ihrer Haustür einen Außenstrahler mit Bewegungsmelder installieren, dessen Lichtstrahl so eingestellt ist, dass er auch noch das Schlafzimmerfenster des Nachbarn erreicht.

Weihnachtliche Hausbeleuchtung
Des einen Leid, des anderen Freud: weihnachtliche Hausbeleuchtung

Das Argument „dann soll er doch den Rollladen schließen“, zieht in diesem Zusammenhang nicht. So haben zumindest bereits Gerichte entschieden. Sie sollten dann unbedingt den Abstrahlwinkel der Leuchte anders justieren, damit das Licht nicht bis zum Nachbarn streut.

Problematisch sind auch bunt blinkende Lichterketten in der Weihnachtszeit. Die werden meist störender empfunden als eine Dauerbeleuchtung mit weißem Licht. Grundsätzlich verboten ist eine Weihnachtsbeleuchtung zwar nicht, aber Sie sollten Sie zumindest um 22 Uhr ab- und erst ab 6 Uhr wieder anschalten.

Wie hell darf die Lichtimmission sein?

Kommt darauf an. Eine pauschale Antwort können wir Ihnen darauf leider nicht geben. Vieles hängt davon ab, wo Sie wohnen und was ortsüblich ist. Letztlich läuft es meist auf eine Einzelfallentscheidung hinaus, wenn es um die Gartenbeleuchtung oder andere Lichtimmissionen geht.

Ein Beispiel: Sie ziehen in die Nähe es Fußballplatzes, bei dem das Flutlicht Ihr Haus jeden Abend tageshell erleuchtet. Es kann sein, dass Sie das zu erdulden haben, wo hingegen es bei einem neu zu bauendem Sportplatz möglicherweise ganz anders aussieht. Hier darf das Flutlicht vielleicht nicht so hell sein oder nicht ganz so häufig genutzt werden.

Nichtsdestotrotz gibt es Richtwerte, an denen Sie sich orientieren können. Die Werte gelten insbesondere für die Lichtemissionen von Sport- und Freizeitanlagen sowie Gewerbebetrieben, sie werden aber auch herangezogen, wenn Nachbarschaftsstreitigkeiten zu schlichten sind:

Ort der Immission
(nach Baunutzungsverordnung)
06 Uhr bis 22 Uhr22 Uhr bis 06 Uhr
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten11
Reine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete Besondere Wohngebiete
Kleinsiedlungsgebiete
Erholungsgebiete
31
Dorfgebiete
Mischgebiete
51
Kerngebiete
Gewerbegebiete
Industriegebiete
155
Mittlere Beleuchtungsstärke in Lux

Wenn Sie nicht wissen, in was für einem Gebiet Sie leben: Schauen Sie sich den Bebauungsplan Ihres Ortes an, dort sollte etwas dazu stehen. Ansonsten können Sie sich gut an Ihrer Nachbarschaft orientieren. Gibt es dort Geschäfte, Restaurants oder Tankstellen, wohnen Sie wahrscheinlich in einem Mischgebiet. Fehlen diese, sollte es sich um ein Wohngebiet handeln.

Die Werte aus der Tabelle gelten für ein zeitlich konstantes und weißes Licht, das mehrmals die Woche jeweils länger als eine Stunde eingeschaltet ist. Die Straßenbeleuchtung ist davon jedoch ausgenommen. Ist die Gartenbeleuchtung seltener an oder wird das Licht mit Hilfe eines Bewegungsmelders gesteuert, ist jeder Fall einzeln zu betrachten.

Gartenbeleuchtung
Zeigen Sie ruhig, was Ihnen an Ihrem Garten gefällt

Sie sehen jedoch, dass auch nachts eine Gartenbeleuchtung nicht grundsätzlich verboten ist, sie darf lediglich nicht so hell wie tagsüber bzw. in den Abendstunden bis 22 Uhr sein. Wohnen Sie Tür an Tür mit Gewerbe und Industrie, ist zudem mehr erlaubt, als wenn Sie in einem reinen Wohngebiet leben.

Damit Sie ungefähr einschätzen können, wie hell ein Lux ist: Stellen Sie eine brennende Kerze auf, dunkeln ansonsten alles ab und gehen Sie dann einen Meter davon weg. Was jetzt zu sehen ist, entspricht einem Lux. Der Mond hat hingegen lediglich eine Beleuchtungsstärke von einem Viertel Lux.

Was tun, wenn die Gartenbeleuchtung des Nachbarn stört?

Bewahren Sie erst einmal Ruhe und kontaktieren Sie nicht gleich einen Anwalt. Versuchen Sie eine Lösung mit Ihrem Nachbarn zu finden, mit der beide Seiten leben können. Es braucht manchmal nur Kleinigkeiten, die zu ändern sind: Ein leicht geänderter Strahlungswinkel, ein etwas anders eingestellter Bewegungsmelder oder ein abgeschirmter Lichtstrahl.

Machen Sie sich klar, dass Sie Ihrem Nachbarn nicht gänzlich verbieten können, seinen Garten zu beleuchten und denken Sie daran: Wenn Sie ihm wegen des Lichtes vor Gericht zerren, wird er ganz genau hinschauen, ob Ihre Hecke korrekt geschnitten ist oder das Gartenhaus den notwendigen Grenzabstand einhält.

Eine richterliche Entscheidung sollte immer die letzte Möglichkeit sein. Vor Gericht kann ziemlich alles passieren. Auch Dinge, die Ihnen überhaupt nicht gefallen. Sparen Sie sich besser Geld, Zeit und Nerven und genießen Sie den Frieden mit der Nachbarschaft.

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