Bevor der Bau eines Gebäudes in Angriff genommen wird, ist die Errichtung eines Schnurgerüsts oder eines Schnurbocks notwendig. Das Gerüst braucht es, um die exakte Platzierung des Bauwerks auf dem Grundstück oder innerhalb der Baustelle zu gewährleisten. Neben dem Aushub der Baugrube gehört es zu den ersten Arbeiten beim Hausbau. Wir beantworten in diesem Ratgeber die wichtigsten Fragen zum Schnurgerüst für das Haus.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Zweck eines Schnurgerüsts?
- Welche Anforderungen sind beim Abstecken des Schnurgerüsts zu erfüllen?
- Welche Regeln sind für das Einmessen des Schnurgerüsts zu beachten?
- Wie lässt sich die Höhe des Schnurgerüsts festlegen?
- Lässt sich auch die Gebäudehöhe festlegen?
- Was sagte das Gesetz zum Schnurgerüst
- Wann darf das Schnurgerüst entfernt werden?
- Aufbauanleitung für ein Schnurgerüst
- So lässt sich das Schnurgerüst prüfen
Was ist der Zweck eines Schnurgerüsts?
Wie bereits geschrieben, gehört das Schnurgerüst zu den ersten Arbeiten am neuen Haus. Es spielt eine zentrale Rolle für den korrekten Hausbau. Mithilfe des Schnurgerüsts lässt sich fortlaufend kontrollieren, ob die Errichtung des Gebäudes exakt den Vorgaben des Bauplans folgt.
Zur Markierung der Gebäudeecken werden drei Holzpflöcke vertikal in den Erdboden eingeschlagen und durch zwei horizontal befestigte Bretter zu einem sogenannten Schnurbock ergänzt. Diese Konstruktion dient zunächst als grobe Kennzeichnung der Ecken des zukünftigen Gebäudes. Eine präzisere Absteckung erfolgt anschließend durch einen Vermessungsingenieur, der Kerben oder Nägel in die gegenüberliegenden Schnurblöcke einbringt. Diese markieren exakt die Linienführung der Wände und das Niveau des Fußbodens.
Im weiteren Verlauf werden Schnüre zwischen den Schnurböcken gespannt, um den Verlauf der Außenwände sichtbar zu machen. Für die Absicherung der Messpunkte gegenüber möglichen Baumaßnahmen, die diese Punkte beeinträchtigen könnten, ist es ratsam, zusätzliche Markierungen entlang der Hauptfluchten des geplanten Bauwerks zu setzen. Dies garantiert, dass die essenziellen Messdaten erhalten bleiben und trägt zu einer präzisen Umsetzung des Bauvorhabens bei.
Welche Anforderungen sind beim Abstecken des Schnurgerüsts zu erfüllen?
Schnurgerüste werden aus praktischen Gründen in der Regel ein bis zwei Meter außerhalb der künftigen Gebäudegrenzen und oberhalb der ausgehobenen Baugrube errichtet. Dies sorgt dafür, dass sie den Bauprozess nicht stören. An den Stellen, wo später die Ecken des Gebäudes entstehen, rammt man drei etwa 1,5 Meter lange, zugespitzte Kanthölzer in die Erde und verbindet diese mit waagerechten Brettern zu stabilen, dreieckigen Konstruktionen, den so genannten Schnurböcken.
Beim Errichten des Schnurgerichts ist insbesondere auf die Stabilität zu achten, nichts darf sich während des Bauablaufs verschieben. Deshalb ist darauf zu achten, nur hochwertige Materialien zu verwenden und die Kanthölzer tief genug den Boden zu verankern. Daher sind Dachlatten oder dünne Querlatten nicht geeignet.
Zu dünne, bereits verwendete oder beschädigte Bretter können die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) verletzen. Als eine dauerhafte und robuste Alternative zu Holzkonstruktionen bieten sich auch wiederverwendbare Metallsysteme an, die sich durch ihre Langlebigkeit und Stabilität auszeichnen.
Welche Regeln sind für das Einmessen des Schnurgerüsts zu beachten?
Für das präzise Ausrichten des Schnurgerüsts braucht es Referenzpunkte wie zum Beispiel Grenzsteine. Aufgrund der Bedeutung genauer Maße bedient man sich in der Regel moderner elektronischer Messinstrumente wie Tachymeter für die korrekte Positionierung. Diese Instrumente erleichtern das Übertragen der Daten aus den Bauplänen in ein digitales Format, wobei im Hochbau äußerst geringe Toleranzen von maximal ±2,5 Millimeter akzeptiert werden.
Für das Einmessen des Schnurgerüsts ist in der Regel die Bauleitung oder der Architekt verantwortlich. Im Bauvertrag kann jedoch festgelegt werden, dass diese Aufgabe von einem Ingenieur oder einem qualifizierten Sachverständigen übernommen wird. Führt ein Sachverständiger das Einmessen durch, stellt er der Baubehörde im Anschluss eine entsprechende Bescheinigung aus. Andernfalls ist nach Fertigstellung des Schnurgerüsts eine behördliche Abnahme erforderlich.
Wie lässt sich die Höhe des Schnurgerüsts festlegen?
Beim Errichten eines Schnurgerüsts wird nicht nur die Position des zukünftigen Gebäudes sowie die Ausrichtung gemäß dem Grundriss präzise festgelegt, sondern auch die Höhe ist ein entscheidender Faktor. In der Regel entspricht die definierte Höhe für das Schnurgerüst der späteren Höhe des Fertigfußbodens, wie sie in den Bauplänen vorgegeben ist. Für das Einmessen der Höhe werden häufig Rotationslaser verwendet, wobei traditionell auch die Schlauchwaage zum Einsatz kommt.
Als Bezugswert für die Höhenmessung kann zum Beispiel das Niveau der Normalnull-Höhe (NN), das ist die durchschnittliche Höhe über dem Meeresspiegel, herangezogen werden. Dieses Niveau findet man oft auf nahegelegenen Kanaldeckeln vermerkt. In der Baupraxis repräsentiert die Oberkante der Latten des Schnurgerüsts die Höhe der fertigen Fußbodenoberfläche des Erdgeschosses, die als OKFFB (Oberkante Fertigfußboden) bezeichnet wird.
Lässt sich auch die Gebäudehöhe festlegen?
Die Visualisierung der Gebäudehöhe und der einzelnen Stockwerke ist ein weiterer Aspekt, der mithilfe eines Schnurgerüsts erreicht werden kann. In der Schweiz ist diese Praxis nicht nur weit verbreitet, sondern auch regulativ vorgeschrieben und wird als „Baugespann“ bezeichnet. Um ein Baugespann zu errichten, werden an den Gebäudeecken entsprechend lange Stangen mit Dreiecksverbindungen befestigt.
Das Baugespann dient als dreidimensionales Modell, das eine konkrete Vorstellung vom späteren Volumen des Neubaus vermittelt. Es ermöglicht nicht nur eine effektive räumliche Darstellung während der Planungsphase, sondern trägt auch dazu bei, einen realistischen Eindruck von der zukünftigen Ausstrahlung und Wirkung des fertiggestellten Gebäudes zu erhalten. Dieses Vorgehen erleichtert die Einschätzung der Proportionen.
Was sagte das Gesetz zum Schnurgerüst
Das Schnurgerüst ist nicht nur ein wesentliches Element im Bauablauf, sondern es hat auch wichtige rechtliche Bedeutung. Indem es die geplante Lage und Höhe der Bodenplatte eines Gebäudes klar markiert und diese Information öffentlich macht, spielt es eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung von Grenzabständen und anderen baurechtlichen Vorschriften. Daher ist es wichtig, dass die Schnurböcke bis zur endgültigen Fertigstellung der Bodenplatte nicht entfernt werden.
Als Bestandteil des Bauprojektes gehört das Schnurgerüst dem Bauherrn oder dem Eigentümer des Grundstücks. Bei eventuellen Abweichungen von der geplanten Position, Höhe oder den Dimensionen der Bodenplatte dient das Schnurgerüst als wichtiges Beweismittel. Sollte es ohne Genehmigung entfernt werden, können daraus zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen resultieren.
Wann darf das Schnurgerüst entfernt werden?
Im Kapitel zuvor haben wir geschrieben, dass das Schnurgerüst nicht einfach entfernt werden darf. Möglich ist dies erst nach dem Gießen der Bodenplatte. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Bodenplatte die Funktion der baurechtlichen Kennzeichnung des Bauvorhabens. Da das Schnurgerüst zum Eigentum des Bauherrn zählt, ist es wichtig, dass jede Veränderung oder Demontage desselben nur in Absprache mit ihm vorgenommen wird.
Aufbauanleitung für ein Schnurgerüst
Wenn es um den Hausbau geht, muss das Schnurgerüst behördlich abgesegnet werden. Sie können zwar die Grobarbeit machen, die Feinjustierung ist jedoch Aufgabe eines Experten. Dennoch wollen wir Ihnen hier eine Aufbauanleitung vorstellen, denn solch ein Schnurgerüst kann auch sehr hilfreich sein, wenn Sie zum Beispiel ein Gartenhaus oder einen Schuppen bauen wollen. Bevor es ans Einmessen des Schnurgerüsts geht, müssen Sie sich zunächst die benötigen Materialien besorgen:
- Zwölf Pflöcke: Diese sollten mindestens einen Meter lang sein, um die Eckpunkte des künftigen Bauvorhabens festlegen zu können.
- Acht Latten: Eine empfohlene Länge von circa 1,50 Meter je Latte ermöglicht eine stabile Konstruktion des Schnurgerüsts.
- Nägel: Stellen Sie sicher, dass Sie genügend Nägel für die Verbindung der Pflöcke und Latten haben.
- Maurerschnur/verzinkter Draht: Eine Rolle davon dient dazu, die Umrisse des Bauvorhabens genau abzustecken.
- Schlagwerkzeuge: Ein Vorschlaghammer zum Einschlagen der Pflöcke und ein Hammer für die feineren Arbeiten wie das Befestigen der Latten sind unerlässlich.
- Messer: Dieses Werkzeug wird benötigt, um Schnüre oder Drähte bei Bedarf zu schneiden.
- Maßband: Ein Maßband mit einer Mindestlänge von 15 Metern ist erforderlich, um die Maße des Grundstücks zu nehmen.
- Wasserwaage: Eine Wasserwaage ist wichtig, um die Horizontale der Latten zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie eben liegen.
- Anschlagwinkel: Ein Anschlagwinkel hilft bei der genauen Ausrichtung der Ecken und gewährleistet rechte Winkel.
- Kreuzlinienlaser: Dieses Gerät projiziert horizontale und vertikale Linien und ist hilfreich für die präzise Ausrichtung des Schnurgerüsts.
- Nivelliergerät: Mit diesem Instrument stellen Sie fest, dass alle Elemente des Schnurgerüsts auf einer Ebene liegen und sich die korrekte Höhe ergibt.
Schritt für Schritt: Schnurgerüst bauen
- Bestimmung der Hausposition: Beginnen Sie damit, die ungefähre Position Ihres Hauses zu markieren, was mithilfe von Sand geschehen kann, um sich einen ersten Überblick über die Ausrichtung und die Abstände zu verschaffen.
- Einschlagen der Eckpflöcke: Schlagen Sie rund einen Meter von den zukünftigen Ecken des Hauses entfernt die ersten drei Pflöcke ein. Diese sollten ungefähr 50 Zentimeter tief in den Boden und angespitzt sein, um das Einschlagen zu erleichtern. Stellen Sie sicher, dass die Pflöcke senkrecht stehen.
- Markierung der Pflöcke: In etwa 50 Zentimeter Höhe über der geplanten Oberkante des Fundaments oder Unterbaus bringen Sie eine Markierung an den Pflöcken an, die der späteren Höhe entsprechen soll.
- Anbringen der waagerechten Bretter: Die Bretter müssen an allen Pflöcken auf gleicher Höhe und waagerecht ausgerichtet angebracht werden, sodass ihre Oberkante mit der Markierung an den Pflöcken übereinstimmt.
- Konstruktion der Schnurböcke: Errichten Sie an jeder Hausecke einen Schnurbock, indem Sie weitere Pflöcke einbringen und diese analog zu den bisherigen Arbeiten vorbereiten.
- Feinabsteckung: Nachdem das Schnurgerüst steht, kann nun ein Vermessungsbüro die exakte Position der Hausecken millimetergenau markieren, indem Nägel auf dem Schnurgerüst befestigt und eine Schnur um diese gespannt wird, um die Hausecken zu definieren.
- Höhenjustierung: Wenn gewünscht, kann jetzt das Schnurgerüst auf eine bestimmte Höhe eingestellt oder eine Höhenmarkierung angebracht werden.
- Bauamtliche Abnahme: Nach Fertigstellung muss das Schnurgerüst von der Baubehörde abgenommen werden. Die festgelegte Lage des Schnurgerüsts darf sich danach nicht mehr verändern.
So lässt sich das Schnurgerüst prüfen
Die Überprüfung eines Schnurgerüsts ist ein wesentlicher Schritt, um sicherzustellen, dass die geplanten Gebäudeecken eines rechtwinkligen Bauwerks korrekt ausgerichtet sind. Hierfür ist die Konsistenz der Diagonalen entscheidend. Stimmen die Diagonalen überein, ist das ein Beweis dafür, dass alle Ecken rechtwinklig sind und das Gebäude entsprechend den Plänen errichtet wird.
a² + b² = c²
6² + 8² = 36 + 64 = 100 = 10²
Um die Genauigkeit eines solchen Gerüsts zu überprüfen, bedient man sich der klassischen Geometrie, genauer gesagt dem Satz des Pythagoras. Dieser besagt, dass in einem rechtwinkligen Dreieck das Quadrat der Länge der Hypotenuse (die Seite gegenüber dem rechten Winkel) gleich der Summe der Quadrate der Längen der beiden anderen Seiten ist. Soll das Gebäude zum Beispiel 6 Meter mal 8 Meter groß werden, müssen die Diagonalen 10 Meter lang sein.