Ist die Wand lotrecht, der Boden wirklich eben? Handwerker, Bauleiter oder Architekten auf der einen, Bauherren auf der anderen Seite: Abweichungen vom vorgegebenen Maß sind häufiger Grund für Streitereien bei der Bauabnahme. Die eine Seite meint, dass alles noch im grünen Bereich ist, während der Bauherr glaubt, dass bei der Bauausführung geschlampt wurde.
In verschiedenen DIN-Normen sind Maßtoleranzen festgelegt. Sie geben an, welchen Spielraum die Handwerker bei ihrer Arbeit haben. Ich habe sie mir einmal etwas genauer angeschaut und verraten Ihnen nun, auf was es beim Messen ankommt.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
Warum braucht es Toleranzen?
Messfehler, Ungenauigkeiten bei der Montage oder Fertigung: Auch bei sorgfältiger Arbeit ist es fast unmöglich, Häuser exakt nach vorgegebenem Maß zu errichten. Bis zu einem gewissen Grad ist das tolerabel, wenn die Maßabweichungen allerdings zu groß werden, kann das Auswirkungen auf die Funktion des Bauteils oder Bauwerks haben. Oder die weiteren Gewerke lassen sich nur mit großem Aufwand und Nacharbeiten ausführen.
Wenn der Verdacht aufkommt, dass hier etwas nicht passt, sollte auf jeden Fall zeitnah nachgemessen werden, wie sehr die vorhandenen Maße von dem abweichen, was auf dem Plan steht. In der DIN 18202 geht es um Toleranzen im Hochbau. Die dort angegebenen Werte legen einen Rahmen fest, in dem sich die Handwerker bei ihrer Arbeit bewegen können.
Beachten Sie: Ob die Maßtoleranzen eingehalten werden, entscheidet letztlich ein Sachverständiger mit seinen Messungen, nicht Sie als Bauherr. Außer die Handwerksfirma sieht sofort ein, dass sie Murks gemacht hat. Aber in der Regel passiert das nicht. Sie können dann mit Hilfe meines Beitrags einmal vorab messen, ob es sich überhaupt lohnt, einen kostenpflichtigen Fachmann um Hilfe zu bitten. Nicht immer ist das, was in Ihren Augen ein Mangel ist, aus technischer Sicht wirklich ein Mangel.
Geltungsbereich der Normen
Die genannten DIN-Normen gelten nicht generell für alle Maßabweichungen, die Sie in Ihrem Haus finden. Die DIN 18202 gilt zum Beispiel für Bauwerke oder Bauteile aus allen Baustoffen wie Mauerwerk, Beton, Stahl oder Holz. Nicht aber für zeit- und lastabhängige Verformungen. Das kann ein Quellen oder Schwinden des Materials sein, Temperaturänderungen oder der Einfluss von Schnee-, Wind- oder Verkehrslasten.
Es ist daher wichtig, sofort nach Fertigstellung des Bauwerks oder eines wichtigen Bauabschnitts eventuelle Bedenken hinsichtlich der richtigen Maße anzumelden. Nur dann kann die DIN mit den dort aufgeführten Maßtoleranzen angewandt werden.
Neben der DIN 18202 gibt es noch verschiedene andere Normen, in denen Toleranzen angegeben werden. So zum Beispiel die DIN 18203-3, in der es um Bauteile aus Holz- und Holzwerkstoffe gibt. Außerdem gibt es noch Normen für Mauersteine, Bretter, Bauplatten und noch einiges mehr. Wenn die verwendeten Steine zu klein sind, greift also eine andere Norm. Hier habe ich zum Beispiel über die DIN-Maße von Türen und Türzargen geschrieben.
1. Grenzwerte für Maßabweichungen
Hier geht es um die zulässigen Abweichungen hinsichtlich Länge, Breite und Öffnungen von Bauteilen und Bauwerken. Beim Messen ist darauf zu achten, einen Abstand von etwa zehn Zentimetern zum Rand einzuhalten. In den Ecken und Rändern sind größere Abweichungen nicht auszuschließen.
Grenzabweichungen in mm bei Nennmaßen in m | bis 1 | > 1 bis 3 | > 3 bis 6 | > 6 bis 15 | > 15 bis 30 | > 30 bis 60 |
Maße im Grundriss, z.B. Längen, Breiten Achs- und Rastermaße | ± 10 | ± 12 | ± 16 | ± 20 | ± 24 | ± 30 |
Maße im Aufriss, z.B. Geschosshöhen, Podesthöhen, Abstände von Aufstandsflächen und Konsolen. | ± 10 | ± 16 | ± 16 | ± 20 | ± 30 | ± 30 |
Lichte Maße im Grundriss, z.B. Maße zwischen Stützen, Pfeilern usw. | ± 12 | ± 16 | ± 20 | ± 24 | ± 30 | — |
Lichte Maße im Aufriss, z.B. unter Decken und Unterzügen | ± 16 | ± 20 | ± 20 | ± 30 | — | — |
Öffnungen, z.B. für Fenster, Türen, Einbauelemente | ± 10 | ± 12 | ± 16 | — | — | — |
Öffnungen wie vor, jedoch mit oberflächenfertigen Laibungen. | ± 8 | ± 10 | ± 12 | — | — | — |
Wichtige Begriffe:
Nennmaß: Das ist der Wert, der im Plan eingetragen ist. Er betrifft Größe, Lage und Gestalt eines Bauwerks oder Bauteils.
Istmaß: Das ist der Wert, der beim ausgeführten Bauteil oder Bauwerk gemessen wurde.
Maßabweichung: Die Maßabweichung ist die Differenz zwischen Nennmaß und Istmaß.
Höchstmaß: Diesen Wert darf das Istmaß höchstens erreichen, damit es im Toleranzbereich liegt.
Mindestmaß: Diesen Wert muss das Istmaß mindestens erreichen, damit es im Toleranzbereich liegt.
Maßtoleranz: Die Maßtoleranz bezeichnet die Differenz zwischen Höchstmaß und Mindestmaß.
Grenzabweichung: Das ist der Grenzwert für eine Längenmaßabweichung. Differenz zwischen Höchstmaß bzw. Mindestmaß und Nennmaß.
2. Grenzwerte für Winkelabweichungen
Ist die Wand wirklich lotrecht oder schief wie der berühmte Turm von Pisa? Mit den Werten aus der DIN 18202 wissen sie, ob die Abweichungen noch im grünen Bereich sind. Zur Ermittlung des Stichmaßes ist ein Abstand von zehn Zentimetern zum Rand einzuhalten. Als Hilfsmittel kommt zum Beispiel eine Wasserwaage zum Einsatz.
Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Nennmaßen in m | Bis 0,5 | > 0,5 bis 1 | > 1 bis 3 | > 3 bis 6 | > 6 bis 15 | > 15 bis 30 | > 30 bis 60 |
– Boden-, Decken, oder Wandflächen – Flächen im planmäßigen Gefälle – Bauteiloberflächen | ± 3 | ± 6 | ± 8 | ± 12 | ± 16 | ± 20 | ± 30 |
Wichtige Begriffe:
Winkelabweichung: Differenz zwischen Nennwinkel und Istwinkel (analog zu Nennmaß und Istmaß). Sie wird als Stichmaß angegeben und auf ein Nennmaß bezogen.
Stichmaß: Maß zur Ermittlung von Winkel- und Ebenheitsabweichungen. Senkrechter Abstand zu einer Bezugslinie als Hilfsmittel.
3. Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen
Decke, Estrich, Wand oder Bodenbelag sind uneben? Messen Sie nach, ob die Werte noch im Toleranzbereich liegen. Dazu benötigen Sie eine Messlatte, die Sie an die gewünschte Oberfläche anlegen. Die beiden Auflagepunkte ergeben den Messpunktabstand. Der größte Abstand zwischen Messlatte und Oberfläche ergibt das Stichmaß. Dieser Wert darf nicht die Werte in der Tabelle überschreiten.
Böden und Oberseiten von Decken
Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Messpunktsabständen in m bis | 0,1 | 1 | 4 | 10 | 15 |
Nicht flächenfertig: Bodenplatten Roh abgezogene Decken für weiteren Aufbau mit Ausgleichsmöglichkeit | 10 | 15 | 20 | 25 | 30 |
Nicht flächenfertig, ohne weiteren Ebenheitsausgleich z.B. zur Aufnahme von schwimmenden Estrichen, Industrieböden, Fliesen– und Plattenbelägen, Verbundestrichen. Fertige Oberflächen für untergeordnete Zwecke, z.B. in Lagerräumen, Kellern. | 5 | 8 | 12 | 15 | 20 |
Flächenfertige Böden, z.B. Estriche als Nutzestriche, Estriche zur Aufnahme von Bodenbelägen.Bodenbeläge, Fliesenbeläge, gespachtelte und geklebte Beläge. | 2 | 4 | 10 | 12 | 15 |
Flächenfertige Böden mit erhöhten Anforderungen, z.B. mit selbstverlaufenden Spachtelmassen. | 1 | 3 | 9 | 12 | 15 |
Wände und Unterseiten von Decken
Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Messpunktsabständen in m bis | 0,1 | 1 | 4 | 10 | 15 |
Nicht flächenfertig: Massivbauteile aus Beton, Mauerwerk, Stahlbeton oder Holz im Rohbau | 5 | 10 | 15 | 25 | 30 |
Flächenfertig: Wände und Unterseiten von Decken, z.B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken. | 3 | 5 | 10 | 20 | 25 |
Wie zuvor, jedoch bei erhöhten Anforderungen | 2 | 3 | 8 | 15 | 20 |
Hinweis: Die Werte aus Tabelle 3 können interpoliert werden, wenn die Messpunktabstände abweichen.
Wichtige Begriffe:
Grenzwert für Ebenheitsabweichungen: Grenzabweichung von der Ebene. Wird als Stichmaß angegeben.
Stichmaß: Maß zur Ermittlung von Winkel- und Ebenheitsabweichungen. Senkrechter Abstand zu einer Bezugslinie als Hilfsmittel.
4. Grenzwerte für Fluchtabweichungen
Eine Stütze reiht sich nicht in die Reihe zwischen zwei anderen Stützen ein? Messen Sie mit Hilfe der folgenden Tabelle nach, ob die Abweichungen noch im Toleranzbereich liegen.
Grenzwerte bei Messpunktabständen in m und Abweichungen in mm | bis 3 | über 3 bis 6 | über 6 bis 15 | über 15 bis 30 | über 30 |
Abweichung einer Zwischenstütze von der Flucht zwischen zwei Endstützen | 8 | 12 | 16 | 20 | 30 |
Wichtige Begriffe:
Flucht: Verbindungslinie zwischen zwei festgelegten Punkten.
Fluchtabweichung: Sie bezeichnet die Istabweichung eines Punktes von der Flucht. Wird als Stichmaß mit Bezug auf ein Nennmaß angegeben.
Grenzwert für die Fluchtabweichung: Grenzabweichung von der Flucht. Wird als Stichmaß angegeben.
Fazit
Ich habe Ihnen jetzt die erforderlichen Maße für Toleranzen im Hochbau an die Hand gegeben. Sie können damit nachmessen, ob alles nach den technischen Regeln im grünen Bereich ist. Bei verhärteten Fronten sollten Sie so schnell wie möglich einen Sachverständigen zu Rate ziehen, wenn sie Zweifel an Ausführung eines Bauteils haben. Sie müssen jedoch stets im Hinterkopf behalten, dass kleinere Ungenauigkeiten auf dem Bau dazu gehören. Auch wenn es für Sie wie ein Mangel aussieht.
Sehr geehrter Herr Hochwarth,
wir haben gerade ein Haus mit der Regnauer GmbH gebaut. Das Nennmaß zwischen Garagenwand und Hauswand sollte 1,50 sein, ist aber in Wirklichkeit nur 1,42 Meter. Muss diese Abweichung toleriert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Dirscherl,
mir scheinen die Abweichungen zur groß. Aber aus der Ferne kann ich das nicht wirklich beurteilen.
Viele Grüße
Dominik Hochwarth
Was für Konsequenzen ergeben sich denn z.b. Aus einer zu schiefen Wand? Wieviel ist das „wert“? In der Küche sicherlich gravierender, als im Abstellraum im Keller, aber wie kann man das monetär in etwa einschätzen?
Hallo,
das lässt sich ganz schwer in Geld ausdrücken. Ist der Raum schon komplett eingerichtet, die Wände verputzt und verfliest ist es erheblich teuerer als wenn nur neu verputzt werden muss, um die Wände zu begradigen. Ist der alte Putz noch tragfähig, kann drüber geputzt werden, wenn nicht muss er runter. Das treibt den Preis zusätzlich nach oben. Man kann die Wände natürlich auch mit Rigipsplatten begradigen. Auch hier sind die Preise wieder anders.
Viele Grüße
Dominik Hochwarth
Dominik Hochwarth
Guten Tag,
in unserem Rohbau (Mehrfamilienhaus) ist eine Wand ca. 3 cm zu kurz geraten, weshalb nun unsere Küche nicht mehr so wie geplant eingebaut werden kann. Die Wand ist insgesamt 2.050 mm lang. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich ggü. dem Bauunternehmen?
Vielen Dank und Gruß
Kürten
Guten Abend,
Sie könnten sich einen Baugutachter nehmen, der sich die Sache vor Ort anschaut. Zusammen mit ihm können Sie entscheiden, ob es sich lohnt, gerichtlich gegen das Bauunternehmen vorzugehen. Letztlich ist es aber wahrscheinlich die Frage, was günstiger ist – die Küche umzuplanen oder einen Gutachter bezahlen zu müssen, der Ihnen am Ende vielleicht sagt, dass alles innerhalb der Toleranz liegt. Generell darf ich Ihnen aber keine Rechtsberatung geben.
Viele Grüße
Dominik Hochwarth
Moin, ich hätte da ein Frage?
Wenn man auf einer alten Wand einen Glattputz aufträgt nach Qualitätsstandard Q3, kann der Auftraggeber verlangen das die Wandfläche so ausgeglichen wird das keine Wellen auf der Wandoberfläche mehr zu messen ist? Es gibt Wände, die sind auf 2 m mit 7 mm gebeult oder haben einen Huckel.
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
das kann ich nicht so pauschal beantworten. Es kommt immer auch darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Zu diesem Thema habe ich folgendes PDF gefunden, das eventuell weiterhilft: https://www.baugeschaeft-koehler.de/mbputz.pdf
Viele Grüße
Vielen Dank für die Info. Ich habe auch die Informationen der Fa Koehler und habe das auch als Maßstab genommen! Nach Q3 sind kleine Wellen nicht aus zu schließen. Erst nach Q4 mit sehr hohem Anspruch sind die Wand u. Deckenflächen absolut glatt zu erstellen.
Viele Grüße
Hallo, Herr Hochwarth,
Ihre Website ist eine wunderbare Unterstützung, auch oder besonders für Laien wie mich. (Als schreibender Kollege gesagt: Irgend jemand hat mal den schönen Satz geprägt „Journalismus ist [auch] Lebenshilfe“.)
Nun zu meiner Frage: Wir haben eine neu gebaute Wohnung gemietet und beim Planen der Küche wurde festgestellt, dass die mittlere und die rechte von 3 Wänden – Länge 4120 u. 2330 mm – einen Winkel von 89,2 Grad bilden [gemessen von der Firma POS mit 3D-Laserscanner „Flexijet“]. Ist das noch innerhalb ‚erlaubter‘ Toleranzen?
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
sorry für die Verspätung, ich betreibe die Seite nur nebenberuflich. Ich habe jetzt meine Schulmathematik hervorgekramt und das maßgebliche Stichmaß berechnet. Dieses beträgt bei einer Lotabweichung von 0,8 Grad rund 14 mm pro Meter Wand. Liegt somit über den in den Normen geforderten Werten. Das alles aber ohne Gewähr.
Viele Grüße
Dominik Hochwarth
Super Seite ! Ich hätte da auch eine Frage. Wie ist es mit Maßtoleranzen für den Einbau von Sanitärobjekte, z.B wie gerade muss ein Waschbecken eingebaut sein ?
Dankeee
Gruß
Die Maßtoleranzen des Hochbaus gelten leider nicht für das Aufhängen von Waschbecken, sondern nur für die Maße am Bauwerk selbst. Ehrlich gesagt kann ich Ihnen nicht wirklich sagen, ab wann der Waschtisch zu schief hängt, dass man dies reklamieren kann.
Guten Tag,
wir sollen demnächst einen Neubau mit fertig Betonteilen abnehmen. Wir waren nun vorab schon einmal im Haus und uns ist aufgefallen, dass die Übergänge der Betonplatten im 1. & 2. OG große Erhöhungen aufgrund der verspachtelten Fugen zwischen den Betonplatten aufweisen. Nun wollte ich dies mit Hilfe der hier beschriebenen Technik Nachprüfen ob die Toleranzen eingehalten werden, weiß aber nicht wie ich eine Messlatte legen muss, wenn ich nur eine Erhöhung im ganzen Raum habe. Diese geht aber über die komplette Breite des Raums. Ich brauche ja zwei Erhöhungen für das Stichmaß oder habe ich das falsch verstanden?
Vielen Dank vorab und lieben Gruß!
Guten Tag Herr Hochwarth,
ich habe eine Terrassenüberdachung mit einer Breite von 7m montiert. Mein Kunde hat jetzt mit einem Laser nachgemessen und festgestellt, daß es ein „Gefälle“ von 24mm auf einer Breite von den 7m ergibt. Würden Sie mir Ihre Einschätzung dazu sagen?
Ist dem Kunden das Gefälle zu groß oder zu klein? Etwas Gefälle sollte eine Terrassenüberdachung schon haben, damit das Regenwasser abfließen kann. Wobei das in diesem Fall eher zu wenig ist. Das wären gerade mal etwa 0,5 Prozent und nicht mal 1 Grad, empfohlen werden 5 Grad. Ich vermute aber eher, dass sich der Kunde beschwert hat, dass das Dach nicht absolut eben ist. Da weiß ich jedoch nicht, ob da die allgemeinen Maßtoleranzen für den Hochbau gelten. Die beziehen sich doch eher auf Bauteile, die durch nicht korrekte Bauweise in ihrer Funktion beeinträchtigt sind. Das sehe ich in diesem Fall nicht gegeben. Das ist aber nur meine Einschätzung als Privatmensch, wenn es hart auf hart kommt, kann da nur ein Sachverständiger für Klarheit sorgen.
Guten Tag,
bei unserem Neubau läuft das Verblendmauerwerk nach außen weg, auf der kompletten Länge der Hausseite. Unten liegt das bodentiefe Fenster Element direkt an dem Klinker an und oben ist ein Spalt von ca. 1,6 cm. Der Sturz läuft auch dementsprechend nach außen weg. Die Wand ist 14 Meter lang. Die Fenster wurden komplett gerade (laut Wasserwaage) eingebaut. Liegt der Spalt noch in der Toleranz? Man sieht es mit bloßen Auge, das wird man kaum mit Silikon o.ä. vertuschen können. Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich für Ihre Mühe.
Guten Tag,
wir haben eine Bodenplatte für ein EFH Neubau in der Plattenstärke von 25 cm beauftragt. In den Eckenbereichen in randnähe ergíbt sich eine minimale Plattenstärke von 20 cm. In sämtlichen anderen Bereichen der Längsseite und Querseite variiert die Plattenstärke zwischen minimal 22 cm und maximal 25 cm. Geht das noch in Ordnung oder muss die Hausbaufirma das nachbessern?