Das Bauen wird für viele Familien zunehmend unerschwinglicher. Die Fördergelder des Staates fallen immer dürftiger aus und die Grundstückspreise steigen schneller als das Gehalt des Familienvaters. Da überlegen sich viele Häuslebauer kostengünstige Alternativen. Die Hinterlandbebauung kann eine davon sein. Erfahren Sie hier alles über das Wohnen in zweiter Reihe.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
- Was bedeutet Hinterlandbebauung?
- Vorteile der Hinterhofbebauung
- Welche Richtlinien sind zu beachten?
- Wie sieht es mit der Durchfahrt aus?
- Wie sieht es mit dem Bebauungsplan aus?
- Bauen auf dem Grundstück der Eltern
- Wird die Hinterlandbebauung auf jeden Fall genehmigt?
- Hinterlandbebauung – tolle Lösung mit Hindernissen
Was bedeutet Hinterlandbebauung?
Bei der Hinterlandbebauung oder auch Hinterhofbebauung wird ein großes Grundstück dafür genutzt, ein zusätzliches Gebäude zu errichten. Das bietet sich zum Beispiel dann an, wenn Eltern ihren Kindern ein Teil des Grundstücks abtreten, damit sie dort ihr Häuschen bauen können.
Das Problem dabei: Die Erschließung ist auf die ursprüngliche Bebauung ausgerichtet. Im Hinterhof oder Hinterland liegen keine Abwasserkanäle, keine Stromleitungen, es gibt keine Straßenanbindung – nichts.
Vorteile der Hinterhofbebauung
Während meines Bauingenieur-Studiums vertiefte ich mich im Bereich Städtebau und meine Diplomarbeit ging am Rande auch darum, wie man vorhandene Potenziale bei der bestehenden Bebauung besser nutzen kann. Die Hinterhofbebauung ist eine Möglichkeit davon, denn sie bietet einige Vorteile:
- Es muss zum Beispiel kein neues Bauland ausgewiesen werden.
- Der Vorteil einer Hinterlandbebauung gegenüber der Neuausweisung eines Baugebiets liegt außerdem darin, dass die komplette Erschließung und Infrastruktur wie Schulen, Geschäfte oder ÖPNV bereits vorhanden ist.
- Eine Hinterlandbebauung wirkt der Zersiedelung entgegen – was an sich eine tolle Sache ist. Viele Städte und Gemeinden unternehmen große Anstrengungen, um eine Nachverdichtung zu realisieren.
Welche Richtlinien sind zu beachten?
Wer eine so genannte Hinterland- bzw. Hinterhofbebauung plant, muss jedoch bestimmte Richtlinien beachten. Wie beim „normalen“ Neubau ist nicht alles erlaubt, was gefällt.
Eine Bebauung auf dem elterlichen Grundstück muss wie eine reguläre Bebauung vom örtlichen Bauamt genehmigt werden. Zudem müssen auch die Abstandsflächen zum Elternhaus und anderen Nachbarhäusern eingehalten werden.
Ausnahme: Die Abstandsfläche kann beispielsweise unterschritten werden, wenn für das Grundstück eine entsprechende Baulast eingetragen wird. Diese freiwillige Verpflichtung wird dann im Baulastenverzeichnis entsprechend festgelegt.
Wie sieht es mit der Durchfahrt aus?
Auch die Durchfahrt zum Haus in zweiter Reihe muss gegebenenfalls als Baulast festgelegt werden. Eine Zufahrt muss sein, damit bei einem Brand Menschenrettung und Brandbekämpfung möglich sind.
Liegt das Haus weniger als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, reicht ein geradliniger 1,25 m breiter Zugang. Liegt das Gebäude mehr als 50 m von der Straße weg, können drei Meter breite, ausreichend befestigte Zufahrten gefordert werden. Was möglich ist und was nicht, legen die Landesbauordnungen dar.
Wie kommt die Feuerwehr ans Haus?
Bei der Hinterlandbebauung hat aber nicht nur die Baubehörde das Sagen, sondern auch (und erst recht) die Berufsfeuerwehr. Auch diese bekommt die Planung zu Gesicht und kann „Halt!“ sagen, wenn nicht gewährleistet ist, dass ein Löschfahrzeug mit Drehleiter nahe an das Haus „im Hinterland“ heranfahren kann.
Über 75 % aller Menschen, die bei Feuer umkommen, sterben im Dachgeschoss – und meistens an Rauchvergiftung. Je schneller die Feuerwehr am brennenden Haus ist, je höher die Chance, das Leben zu retten.
Wie sieht es mit dem Bebauungsplan aus?
Gibt es für das Areal, auf dem das elterliche Grundstück liegt, bereits einen Bebauungsplan, müssen die darin enthaltenen Vorschriften eingehalten werden – so beispielsweise, welche Dachform und Etagenzahl beim Neubau möglich ist.
Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, prüft die örtliche Bauaufsichtsbehörde individuell, ob auf dem Grundstück ein weiteres Haus gebaut werden kann.
Dazu sollten Bauherren eine Voranfrage mit Kurzbeschreibung ihres Bauvorhabens stellen. Hat die örtliche Behörde keine Einwände, muss das Grundstück in der zweiten Stufe von einem vereidigten Ingenieur vermessen und parzelliert und ein ordentlicher Bauantrag gestellt werden.
Bauen auf dem Grundstück der Eltern
Wer hinter dem Haus der Eltern sein Häuschen in zweiter Reihe bauen möchte, sollte darauf achten, dass er das Grundstück übertragen bekommt. Es also kauft oder von den Eltern geschenkt bekommt.
Der Grund: In Deutschland ist der Grundstückseigentümer auch Eigentümer der darauf befindlichen Gebäude. Dadurch gehört das Eigenheim der Kinder rechtlich gesehen den Eltern, falls sie das Grundstück nicht formell an sie übertragen.
Dies kann wichtig werden, wenn das Kind mit seinem Lebenspartner baut: Kommt es zur Trennung, verbliebe das Haus sonst beim Grundeigentümer – den Eltern. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Partner beim Bau mitarbeitete oder das Baudarlehen auf seinem Namen läuft.
Wird die Hinterlandbebauung auf jeden Fall genehmigt?
Man darf nicht davon ausgehen, dass eine Hinterlandbebauung auf jeden Fall genehmigt wird. Vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden sehen es die Planer nicht gerne, wenn das städtebauliche Konzept durchbrochen wird.
Zudem bedeutet Hinterlandbebauung eine zusätzliche Flächenversiegelung. Dadurch fallen innerstädtische Freiräume dem Bautrieb zum Opfer.
Auch Anwohner können sich durch zusätzliche Nachbarn in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlen.
Hinterlandbebauung – tolle Lösung mit Hindernissen
Eine Hinterlandbebauung ist eine tolle Lösung, um günstig an ein Baugrundstück zu kommen. Man baut sein Haus in eine Umgebung, die bereits voll erschlossen hat und alles bietet, was es zum Leben braucht: Schulen, Geschäfte, ÖPNV oder auch Kino, Restaurants und Kneipen.
Für das Bauen in zweiter Reihe sind jedoch auch die geltenden Gesetze einzuhalten und es braucht Genehmigungen vom Bauamt oder auch der Feuerwehr. Stellen diese sich quer, wird es schwer mit dem Traum vom eigenen Häuschen auf dem Hinterhof. Grundsätzlich verboten ist es jedoch nicht. Schauen Sie einfach, was bei Ihnen möglich ist.