Tapezieren, den Teppich verlegen, die Paneele anbringen. Was ein rechter Selbermacher ist, der kennt keinen Respekt vor abgelaufenen Dielen und auch nicht vor dem streikendem Waschautomat. Aber was ist mit Kabeln, Schaltern und Steckdosen? Darf man das oder gibt es gesetzliche Regelungen? Welche Elektroarbeiten darf der Heimwerker übernehmen, welche kann er übernehmen? Hier erfahren Sie es.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
- Gesetzliche Regelungen
- Nur spannungsfrei arbeiten
- FI-Schalter bieten mehr Sicherheit
- Pfusch an der Elektrik: Billig kann teuer werden
- Was darf nur der Elektriker?
- Erlaubnis des Vermieters einholen
- Vorsicht bei Mehrfachsteckdosen
- Alles in allem: Selbst ist der Handwerksmann
Gesetzliche Regelungen
Fest steht: Unplugged ist auch keine Lösung. Und tatsächlich gibt es eine entsprechende Verordnung: Der engagierte Heimwerker darf vieles nicht, was dem Profi vorbehalten ist. Das steht alles in der Niederspannungsverordnung (NAV).
Die NAV regelt die Einzelheiten und besonders die Zuständigkeiten. An einer elektrischen Anlage darf nur ein Elektriker arbeiten, der ins Installationsverzeichnis des Stromnetzbetreibers eingetragen ist.
Und nun die Überraschung: Tatsächlich darf der engagierte Heimelektriker, mag er noch so begabt und erfahren sein, nicht einmal eine Leuchte anschließen oder die Steckdose wechseln. Die gängige Praxis der Selbsthilfe ist also in der Welt der Elektrik ungesetzlich und grundfalsch.
Also aufgepasst: Besonders die Elektroinstallation ist das Aufgabengebiet des Fachmanns. Denn wer an einem Stromnetz tätig wird, muss wissen, was Sache ist. Bei unsachgemäßer Ausführung der anstehenden Arbeiten besteht sonst eine erhebliche Gefahr, dass der Heimwerker sich einem Stromschlag von 230 V aussetzt.
Nur spannungsfrei arbeiten
Immer wenn der Hobbymechaniker aktiv wird, gilt die Goldene Regel: Vor dem Beginn der Arbeiten ist der Stromkreis vom Netz zu nehmen. Und anschließend mit dem dafür vorgesehenen Messgerät überprüfen, ob die Leitung wirklich spannungsfrei ist. Sicherheit ist beim Arbeiten an Elektroinstallationen oberstes Gebot.
Bestehen Zweifel, ob das Projekt ohne Hilfe bewältigt werden kann, sollte der Elektriker hinzugezogen werden. Experimente an elektrischen Installationen führen nicht selten zu tragischen Ergebnissen. Das gilt nicht nur für die Hausinstallation, von der sich Freizeitelektriker auf jeden Fall fern halten sollten.
Auch beim Reparieren von Elektrogeräten und Werkzeugen sind nicht selten aufgrund mangelnder Kenntnisse erhebliche Schäden entstanden. Übrigens gelten die Sicherheitsregeln nicht nur für Laien, um ihnen ihren Elan abzugewöhnen, sondern auch für jeden Fachmann.
Bevor man beginnt, also das Gerät abschalten, Stecker ziehen und die Sicherung rausnehmen. Anschließend kontrollieren, ob die Maßnahmen Erfolg hatten. Nicht selten wurde der falsche Überspannungsschutz abgeschaltet.
Die elektrische Anlage oder das Gerät ist anschließend zu sichern. Zufällig Anwesende könnten aus Versehen den Strom wieder einschalten. Liegen Drähte offen, sind diese gegen den Zugriff durch Unbefugte zu schützen.
FI-Schalter bieten mehr Sicherheit
Elektrische Geräte laufen in Deutschland in Haushaltsnetzen mit 230 Volt Wechselstrom. Von der Phase fließt der Strom zum Nullleiter. Zusätzlich wird bei Elektroinstallationen ein Schutzleiter verlegt. Dieser hat Kontakt zu stromleitenden Teilen der angeschlossenen elektrischen Geräte.
Damit ist sichergestellt, dass bei einem Defekt des Geräts kein Kurzschluss auftritt. Tritt doch ein Kurzschluss auf, schaltet sich die Sicherung des betreffenden Stromkreises ab.
Allerdings ist diese Vorrichtung etwas träge, und die Abschaltung des Stroms kann langsam eintreten. Experten empfehlen deshalb den zusätzlichen Einbau eines sogenannten FI-Schalters. Manche Bundesländer schreiben diese Installation mittlerweile vor.
Der in die Hausinstallation integrierte FI-Schalter reagiert schon bei geringsten Fehlerströmen. Blitzschnell ist der Stromkreis unterbrochen, es liegt keine Spannung mehr an und die Unfallgefahr ist gebannt. Für jedes Stockwerk sollte im Haus wenigstens ein solcher Schalter eingebaut sein.
Pfusch an der Elektrik: Billig kann teuer werden
In der Praxis wird nur selten ein Elektriker geholt, um eine Lampe anzuschließen oder eine Steckdose zu tauschen. Auch wenn die Verordnung das eigentlich untersagt.
Für einen Bewegungsmelder gelten die Bestimmungen übrigens ebenfalls. Ob das Gerät in eine Lampe integriert ist oder separat angebracht wird, in beiden Fällen werden sie an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Und deshalb gilt die Verordnung auch in diesem Fall.
Allerdings wird niemand den übermotivierten Praktiker zur Rechenschaft ziehen, Repressalien sind nicht zu befürchten. Nur sollte leider in Erwägung gezogen sein, dass sich durch Fehler beim Installieren jederzeit ein Unfall ereignen kann. Führt das Schrauben an Steckdose oder Lampe zu einem Brand oder zieht sogar Personenschäden nach sich, hat der Ausführende schnell ein Problem.
Versicherungsschutz geht verloren
Wer selbst Hand anlegt und einen Schaden verursacht, bleibt meist auf den Kosten sitzen. Denn die zuständigen Versicherungen weigern sich bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, die Angelegenheit zu übernehmen.
Die Regulierung des Schadens fällt unter den genannten Umständen regelmäßig aus, und das sowohl bei der Hausrat-, der Gebäudeversicherung als auch bei der privaten Haftpflicht. Denn Fahrlässigkeit wird dem Laien vorgeworfen, wenn die Schadensursache von ihm selbst durch unsachgemäßes Hantieren hervorgerufen wurde.
Wer es nicht glaubt, der sehe sich den Paragraphen 13 der entsprechenden Verordnung genauer an. Hier ist detailliert aufgelistet, was der geprüfte Elektriker darf und der praktisch begabte Anfänger eben nicht. Aus gutem Grund: Der Schutz der Gesundheit und die Verhütung von Sachschäden ist mit Sicherheit eine der wichtigsten Aufgaben des Gesetzgebers.
Was darf nur der Elektriker?
Der Fachmann verlegt und erneuert die gesamte Hausinstallation. Arbeiten am Hausanschlusskasten sind ihm ebenfalls vorbehalten. Gleiches gilt für den Sicherungskasten. Lampen anschließen, die Steckdosen austauschen, den Elektroherd an das Stromnetz anschließen, austauschen oder reparieren, all das ist ebenfalls dem Elektriker vorbehalten.
Und der Heimwerker darf nur zusehen?
Dennoch bleibt noch einiges, was der Laie selbst erledigen kann. Dazu gehört die gesamte Planung
der elektrischen Anlage, wenn ein Haus neu gebaut wird. Das Vorhaben sollte er aber mit dem beauftragten Elektrofachbetrieb abstimmen. Außerdem kann er die Installation vorbereiten, also die Wand aufstemmen. So kann der Experte die Leitungen unter Putz verlegen.
Sollte der Strom ausfallen, darf der Heimwerker die Sicherungen und FI-Schalter auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen und wenn nötig wieder einschalten. Außerdem ist ihm erlaubt, Glühbirnen zu wechseln und an Steckdosen einen Kinderschutz anzubringen.
Weiterführende Links:
Das darf der Heimwerker an Elektroarbeiten selbst übernehmen
Generelle Informationen zu Elektroleitungen
Halogen-Einbaustrahler zu LED umrüsten
Zwei Hängelampen an einer Leitung anschließen
Nur unter strenger Aufsicht eines Elektrikers
Wenn die fachliche Kontrolle eines Experten gegeben ist, kann der Laie auch Unterputzdosen setzen. Unter Anleitung verlegt er auch Leerrohre und Leitungen. Den Zählerschrank und den Verteiler darf er anbringen oder einmauern, wenn eine Fachaufsicht zugegen ist. Nach Anweisung kann er in Leerrohre Drähte und Kabel einziehen.
Erlaubnis des Vermieters einholen
Der Mieter ist bei substantiellen Veränderungen in seiner Wohnung auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen. Dies gilt auch für die Elektrik. Die vorhandenen Steckdosen und Schalter gehören dem Hauseigentümer. Wenn sie ausgetauscht werden, weil sie nicht gefallen, ist es ratsam, sie wenigstens aufzubewahren. So kann beim Auszug der ursprüngliche Zustand schnell wieder hergestellt werden.
Oft entspricht die Position der Stromanschlüsse nicht den Vorstellungen des Mieters. Sollen Lichtschalter oder Steckdosen versetzt werden, muss der Vermieter ebenfalls zustimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man selbst aktiv wird oder einen Elektriker beauftragt.
Es soll schon vorgekommen sein, dass in einem Zimmer überhaupt keine funktionsfähige Steckdose angebracht war. Dann trägt der Hauseigentümer die Kosten für den Ersatz oder eine notwendige Reparatur. Wer aber mit der vorhandenen Installation nicht zufrieden ist und für Abhilfe sorgt, trägt selbst die entstehenden Kosten.
Vorsicht bei Mehrfachsteckdosen
Sehr beliebt sind Mehrfachsteckdosen oder Schaltleisten, mit denen man mehrere Geräte an eine Steckdose anschließen kann. Damit erhöht sich die Anzahl der Steckdosen in einem Zimmer ohne besonderen Aufwand. Doch Vorsicht ist auch hier angebracht.
Die Stromleiste darf nicht mit zu vielen Geräten belastet werden. Das Typenschild der Leiste gibt Auskunft über die maximal zulässige Nutzung. Wer mehr Watt anschließt, riskiert mindestens einen Kurzschluss. Aber auch Schwelbrände und Stromschläge waren schon die üblen Folgen derartiger Überlastungen. Mit allen mitunter sogar dramatischen Konsequenzen.
Alles in allem: Selbst ist der Handwerksmann
Der Paragraph 13 dürfte den wenigsten bekannt sein. Bei jedem Einzug in eine neue Wohnung werden mindestens die Lampen vom neuen Mieter selber angeschlossen. Strenggenommen ein Gesetzesverstoß, aber andere Arbeiten können tatsächlich hoch gefährlich werden. Der Küchenherd wird mit Starkstrom versorgt, der Sicherungskasten hängt direkt an den Leitungen des Stromversorgers.
Risiken zu vermeiden kommt außerdem in den meisten Fällen günstiger und erspart dem übermütigen Hobbytechniker am Ende eine Menge Scherereien. Der ausgebildete Elektriker aber kennt die möglichen Probleme genau und hat einen Überblick über die Risiken seines Fachs. Da ist es allemal besser, riskanten Experimenten aus dem Wege zu gehen und die Elektroarbeiten dem Experten zu überlassen.